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Private Zusatzvorsorge als Notwendigkeit Um im Alter sorgenfrei leben zu können, muß man rechtzeitig vorsorgen. Denn wer auf die Gesetzliche Rente allein vertraut, wird nicht ausreichend versorgt sein. Anfang des Jahres 2001 wurden zusätzlich, im Rahmen der Rentenreform, die gesetzlichen Renten von 70% auf 67% des letzten Nettoeinkommens gekürzt. Obwohl sich dies nicht sonderlich dramatisch anhört, so bezieht sich dieses doch nur auf den nur theoretisch existierenden “Eckrenter” - nämlich den, der 45 Jahre lang (!) volle Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat. Für den “normalen” Arbeitnehmer wirkt sich die Reform wesentlich verheerender aus, da auch die Berechnungsgrundlagen geändert wurden! Um die Rente auf dem bisherigen Niveau zu halten, wurde die Einführung einer freiwilligen Privaten Zusatzrente beschlossen. Diese Zusatzrente, auch “Riester-Rente” genannt, wird staatlich gefördert. Sie dient aber nur dem Ausgleich der neuen Lücken. Vorher schon vorhandene Lücken werden damit nicht geschlossen! Die Altersvorsorge steht seit dem Jahr 2002 auf vier Säulen: - Gesetzliche Rente - Staatlich geförderte Zusatzrente - Private Vorsorge - Betriebliche Altersversorgung 1. Gesetzliche Rente: "Unsere Renten sind sicher!” So lautete bis vor kurzem ein Versprechen unserer Sozialpolitiker. Doch seit dem Jahr 2001 hat man endlich zugegeben, daß es anders ist: Die Renten wurden empfindlich gekürzt. Doch so unerwartet kommt diese Krise nicht. Bisher gilt nämlich ein Umlageverfahren, genannt Generationenvertrag. Dieser sieht vor, daß die gezahlten Beiträge nicht gespart, sondern sofort wieder an die derzeitigen Rentner ausgeschüttet werden. Die Jüngeren zahlen also im Vertrauen darauf ein, daß ihre Renten von der folgenden Generation gezahlt werden. Doch was, wenn es aufgrund von ständig rückläufigen Geburtenraten immer weniger junge Leute gibt, die für immer mehr ältere Menschen zahlen müssen? Die Krise des bestehenden Systems hat mehrere Gründe: - besonders die medizinische Entwicklung führt zu einer steigenden Lebenserwartung. - die Menschen werden immer älter und beziehen länger Rente. - die Zahl der Neugeborenen nimmt immer weiter ab. - durch hohe Arbeitslosigkeit werden weniger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. - durch lange Studien- u. Ausbildungszeiten fangen viele junge Menschen später mit der Beitragszahlung an. - viele Arbeitnehmer gehen, nicht zuletzt aufgrund der Arbeitsmarktlage, früher als mit 65 Jahren in Rente. So werden nicht nur weniger Beiträge eingezahlt sondern auch mehr Renten gezahlt. Während 1960 noch ca. drei Arbeitnehmer einen Rentner finanzierten, waren es 1990 nur noch zwei! Sollte sich nichts Grundlegendes ändern, kommt nach Hochrechnungen schon in den zwanziger Jahren dieses Jahrtausends auf jeden Beitragszahler ein Rentner! Welche hohen Abzüge das für den Arbeitnehmer und welch niedrige Renten dies für den Rentner bedeutet, mag sich jeder selbst ausmalen. (Nur am Rande: Schon 1997 ist der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung von 19,2% auf 20,3% gestiegen. Die Beitragssenkungen danach haben keine wirtschaftlichen Gründe, sondern sind politisch mit Hilfe der Ökosteuer und damit höheren Bundeszuschüssen gewollt). 2. Staatlich geförderte Zusatzrente: Auf der Seite "Riester-Rente" erhalten Sie dazu umfangreiche Informationen. 3. Private Vorsorge: Die Gesetzliche Rentenversicherung alleine ist nicht mehr in der Lage, Ihren Lebensabend finanziell zu sichern! Die staatlich geförderte Zusatzrente schließt nur die Lücken der Rentenkürzung des Jahres 2001. Die Betriebliche Altersversorgung steht nur wenigen Begünstigten in vollem Umfang zur Verfügung. Eine Gehaltsumwandlung alleine ist nicht ausreichend. Somit bleibt nur die Suche nach privaten Alternativen. Damit Sie wissen, woher Ihre Rente später einmal kommen kann, haben wir für Sie einige Formen der Altersvorsorge zusammengestellt: Lebensversicherung Bei den Lebensversicherungen unterscheidet man zwischen Todesfallversicherung (Risikoversicherung), Todes- und Erlebensfallversicherung und Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Unter dem Gesichtspunkt der Kapitalanlage ist überwiegend die gemischte Lebensversicherung (auf den Todes- und Erlebensfall) von Bedeutung. Der wesentliche Vorteil der gemischten Lebensversicherung liegt darin, daß sowohl die versicherte Summe als auch die Gewinnanteile aus der Lebensversicherung dem Berechtigten steuerfrei, ab 1989 mit Einschränkungen, zufließen. Fondsgebundene Lebensversicherung: Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung auf Investmentbasis. In der Form handelt es sich um eine sachwertgesicherte gemischte Lebensversicherung, die teilweise oder ganz auf Basis von Anteilen eines Sondervermögens (Investmentfonds) durchgeführt wird. Sie bietet im Gegensatz zur allgemeinen Lebensversicherung mit garantierter Versicherungssumme die Chance des Wertzuwachses und das Risiko der Werteinbuße. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Versicherungssparen, das Kreditinstitute anbieten. Beim Versicherungssparen liegen zwei getrennte Verträge vor, die lediglich äußerlich zusammengefaßt sind, ein Sparvertrag und ein Versicherungsvertrag. Rentenversicherung Der Unterschied zur Kapitallebensversicherung besteht darin, daß keine Beitragsanteile zur Absicherung der Angehörigen in Form einer Lebensversicherung verwandt werden. Weil sie im Todesfall nichts an die Hinterbliebenen zahlt, verspricht sie in der Regel mindestens ein Prozent mehr Rendite als eine Kapital-Lebensversicherung. Die Rentenversicherung ist also mit einem Sparvertrag vergleichbar. Auch Kranke können sie abschließen. Bei Ablauf der Versicherung wird eine lebenslange Rente oder das angesparte Kapital gezahlt. Es gibt zwei Vertragsvarianten: Aufgeschobene Rentenversicherungen: Sie zahlen ab Versicherungsbeginn den vereinbarten Beitrag ein, bekommen die Rente bzw. Versicherungssumme jedoch erst in mehreren Jahren ( in der Regel ab dem 60. oder 65. Geburtstag). Diese Sparphase heißt im Versicherungsdeutsch Aufschubzeit. Sofortbeginnende Rentenversicherung: Wenn Sie gerade aus dem Berufsleben aussteigen oder bereits ausgeschieden sind, können Sie auf einen Schlag eine größere Summe einzahlen und sich damit sofort eine monatliche Rente sichern. Wenn Sie gesund sind, kann es Sinn machen, angespartes Vermögen umzuschichten. Zumal Sie die Rente im Gegensatz zu Zinseinkünften nur mit dem Ertragsanteil (etwa 25 Prozent) versteuern müssen. Fondsgebundene Rentenversicherung: Wie bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung werden hier die Sparanteile in Investmentfonds angelegt. 4. Betriebliche Altersversorgung: Die Betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland eine große Tradition. Viele haben schon Mitte des 19. Jahrhunderts, also lange vor der gesetzlichen Rentenversicherung, freiwillig Hilfs- und Unterstützungskassen für ihre Arbeitnehmer eingerichtet. Später entwickelten sich die Betriebsrenten, durch eine Vielzahl von tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen, zu einer starken zweiten Säule der Altersversorgung. Bisher lag die Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersversorgung anbietet, allein beim Arbeitgeber. Die entscheidende Neuerung der Rentenreform zum 01.01.2002 ist der individuelle Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Jetzt hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Riester-Förderung auch für die betriebliche Altersvorsorge Neu ist auch die Möglichkeit, für die betriebliche Altersvorsorge staatliche Zulagen oder Steuerermäßigung durch Sonderausgabenabzug gemäß § 10a Einkommenssteuergesetz (Riester-Förderung) in Anspruch zu nehmen. Damit gelten für die betriebliche und die private Altersvorsorge die gleichen Ausgangsvoraussetzungen. Sie können also wählen, ob sie die Riester-Förderung zum Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge über den Betrieb oder über einen privaten Anbieter nutzen wollen. Daneben gibt es die Möglichkeit, Aufwendungen steuerfrei zu stellen oder pauschal zu versteuern, was dann bis zum Ende des Jahres 2008 auch zu einer Ersparnis von Sozialabgaben führt. Wir möchten Ihnen die einzelnen Durchführungswege vorstellen: Nicht nur die private Altersvorsorge bietet verschiedene Möglichkeiten zur Geldanlage wie private Rentenversicherung, Sparpläne oder Fonds an. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. Das Betriebsrentengesetz lässt dabei fünf verschiedene Arten zu und nennt sie "Durchführungswege". Zum einen die "externen" Durchführungswege wie die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Direktversicherung und Pensionskasse funktionieren ähnlich wie private Lebens- oder Rentenversicherungen. Pensionsfonds haben größere Freiheit bei der Wahl ihrer Geldanlagen, da keine Beschränkung bei der Anlage in Aktien besteht. Zum anderen gibt es die "internen" Durchführungswege wie Direktzusage oder Unterstützungskasse. Allen Durchführungswegen ist gemein, dass üblicherweise die Risiken Alter, Invalidität und Tod abgesichert werden. Die Leistung kann entweder als Einmalbetrag oder als Rente ausgezahlt werden. Bei der "internen" Durchführung erfolgt die Auszahlung aus dem Ertrag des Unternehmens. Wichtig: Die staatliche Förderung dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur behalten, wenn die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung in Form einer lebenslangen Geldleistung erfolgt. Eine Einmalauszahlung ist also nicht förderfähig. 1. Direktzusage Die Direktzusage ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge und wird häufig in großen Unternehmen angeboten. Mit einer Direktzusage geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) Leistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen. Die Direktzusage - auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage genannt - ist in der Regel eine allein vom Arbeitgeber finanzierte Form der Altersvorsorge. Die Rückstellungen sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben. Zusätzlich haben die Beschäftigten aber die Möglichkeit, die Zusage durch eine Entgeltumwandlung zu erhöhen. Auch diese ist steuerfrei und bis Ende 2008 in begrenzter Höhe sozialversicherungsfrei. Versteuert werden die Renten dann bei der Auszahlung. Da die Direktzusage keiner staatlichen Aufsicht oder Anlageregulierung unterliegt, ist der Arbeitgeber in der Entscheidung über die Geldanlage frei. Trotzdem sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers gesichert. Hierfür zahlt der Arbeitgeber Umlagen an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.). Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers tritt dann der PSV a. G. an die Stelle des Arbeitgebers und übernimmt dessen Leistungsverpflichtung. Achtung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei der Entgeltumwandlung in eine Direktzusage keine staatliche Förderung in Form von Zulagen oder Sonderausgabenabzug (Riester-Förderung). Wer trotzdem in den Genuss dieser staatlichen Zulagen kommen möchte, muss neben der Direktzusage eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben. Der Arbeitgeber kann aber mit Zustimmung der Arbeitnehmer die Anwartschaften und die Verpflichtung aus Direktzusage oder einer Unterstützungskasse steuer- und beitragsfrei auf einen förderfähigen Pensionsfonds übertragen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. 2. Unterstützungskasse Auch bei der Unterstützungskasse erhalten Beschäftigte vom Arbeitgeber die Zusage, dass der Betrieb nach Eintritt des Versorgungsfalles Rentenleistungen in einer bestimmten Höhe zahlt. Bei der Unterstützungskasse werden die Rücklagen für die spätere Rentenzahlung aber nicht allein im Betrieb, sondern bis zu einem bestimmten Umfang in einer selbstständigen Versorgungseinrichtung verwaltet. Das Vermögen wird dabei durch Zuwendungen der Unternehmen oder durch Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Besteuert werden die Gelder der Unterstützungskasse erst bei der späteren Rentenauszahlung. Auch für diese Art der Durchführung gibt es keine gesetzliche Aufsicht. Trotzdem sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Insolvenzfall über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Für die Förderfähigkeit gilt das Gleiche wie bei der Direktzusage. 3. Direktversicherung Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten seiner Beschäftigten ab. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Beteiligen sich die Beschäftigten durch Entgeltumwandlung an den Direktversicherungsbeiträgen, können die Beiträge im Rahmen des §40b Einkommenssteuergesetz (EStG) bis zu einer Höhe von 1.752 € bzw. 2.148 € pauschal versteuert werden. Diese Beiträge bleiben bis zum 31.08.2008 sogar in der Sozialversicherung beitragsfrei, wenn Sonderzahlungen (Beispielsweise Weihnachtsgeld) umgewandelt werden. Die Beschäftigten haben jedoch auch die Möglichkeit, die Beiträge aus individuell versteuertem und verbeitragtem Entgeld zu zahlen, um in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen. Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, weil die Risiken auf die große Zahl der Versicherten der externen Versicherung verteilt sind. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. 4. Pensionskasse Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich daran durch Beiträge aus ihrem Arbeitsentgelt zu beteiligen. Aus den Beiträgen und den Erträgen daraus baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem spätere Leistungen finanziert werden. Der Staat unterstützt die Beiträge auf drei unterschiedliche Arten: * Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für ihre Beiträge die Riester-Förderung bekommen. Voraussetzung: Für die Beiträge werden vorher Steuern und Sozialbeiträge abgeführt. * Steuerfrei können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2002: 2160 Euro) eingezahlt werden. * Für Beiträge, die darüber hinausgehen, ist eine Pauschalversteuerung (20 %) bis zu 1752 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 2148 Euro) möglich. * Bei den beiden letztgenannten Möglichkeiten können die Beiträge bis Ende 2008 auch sozialversicherungsfrei sein. Bei der Pensionskasse steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite für die Mitglieder im Vordergrund. Auch bei der Pensionskasse wird die Erfüllbarkeit der Verbindlichkeiten von der Versicherungsaufsicht überwacht. 5. Pensionsfonds Mit der Rentenreform wurde auch der international erfolgreiche Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zugelassen. Er ist frei in der Auswahl seiner Geldanlagen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Ergiebigkeit der Kapitalmärkte unter Einsatz von Risikokapital zu nutzen. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich daran durch Entgeltumwandlung zu beteiligen. Der Staat unterstützt die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gleicher Weise wie bei der Pensionskasse. Nur die Pauschalversteuerung ist bei Einzahlungen in einen Pensionsfonds nicht möglich. Der Pensionsfonds zahlt lebenslange Altersrenten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auch gegen Invalidität abzusichern oder eine Hinterbliebenenversorgung zu vereinbaren. Hinweis: Der Pensionsfonds muss die Versorgungsberechtigten schriftlich darüber informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt. Wegen des höheren Anlagerisikos untersteht der Pensionsfonds der Aufsicht und der Anlageregulierung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber für den Fall der Insolvenz Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein sein. Was Sie jetzt tun sollten Lassen Sie die Dingen nicht auf Sie zukommen. Handeln Sie jetzt und gestalten Sie aktiv ein privates oder betriebliches Versorgungssystem. Unsere Versorgungsexperten zeigen Ihnen viele interessante Möglichkeiten auf und helfen Ihnen bei der Gestaltung und vor allem bei der späteren Betreuung Ihrer individuellen Lösung. Fordern Sie uns! |