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Finanzierungslexikon
 
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Bearbeitungsgebühr
Sie wird immer noch von etlichen Instituten für die Abwicklung des Kreditantrags verlangt. Hier kann der Kunde bei der Kalkulation seines Finanzierungsbedarfs mit etwa zwei Prozent des Kreditbetrags rechnen. Sie werden bei einem Hypothekendarlehen vom Bruttokreditbetrag abgezogen. Einige Banken verzichten allerdings bei Baudarlehen inzwischen auf die Erhebung dieser Gebühr. Im Gegensatz zu anderen Nebenkosten fließt diese in die Kalkulation des Effektivzinses ein.

Beleihungshöhe
Unter günstigen Voraussetzungen bis zu 100% der angemessenen geltenden Gesamtkosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern- und gemischt genutzen Häusern wird die Darlehenshöhe außerdem nach dem nachgewiesenen und nachhaltig gesicherten Ertrag berechnet.

Beleihungsobjekte
Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke. Beleihungswert. Die von den Banken gewährte Kredithöhe richtet sich nicht nur nach dem Einkommen des Hauskäufers oder Bauherrn, sondern auch nach dem Beleihungswert der Immobilie. Dabei ziehen die Geldinstitute in der Regel vom Marktwert einen Sicherheitsabschlag von 20 Prozent ab. Auch diese Summe wird nicht zu 100 Prozent beliehen. Bei der 1. Hypothek, also im ersten Rang des Grundbuchs, gehen die Banken meist bis zu 60 Prozent. Der Kredit, der darüber hinausgeht, wird teurer.

Bereitstellungszinsen
Baugeld ist so günstig wie lange nicht mehr. Deshalb kann es sich für den künftigen Hausherrn lohnen, sich die niedrigen Zinsen zu sichern, bevor er den Kaufpreis überweisen muß. Allerdings berechnen die Geldinstitute Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Darlehensbeträge. Diese fallen in der Regel ab dem vierten Monat nach Abschluss des Darlehensvertrags an und betragen pro Monat 0,25 Prozent.