| Vereinbart der Kunde mit der Bank ein Disagio - auch Damnum genannt -, zahlt das Kreditinstitut das Darlehen nicht zu 100 Prozent aus, sondern mit einem Abschlag von bis zu zehn Prozent. Dieser Auszahlungsverlust ist im Grunde eine Zinsvorauszahlung. Denn im Gegenzug reduziert der Kreditgeber für den Festschreibungszeitraum den Nominalzins, sodass der Effektivzins etwa dem eines Kredits mit 100 Prozent Auszahlung entspricht. Ein Disagio lohnt sich aber nur noch für den Käufer oder Bauherrn einer vermieteten Immobilie. Denn im Gegensatz zum Eigenheimbesitzer kann der Vermieter den Abschlag steuerlich geltend machen. |