| Er ist im Vergleich zum Nominalzins die bessere Vergleichsgrundlage. Bei seiner Kalkulation sind nämlich nicht nur die Bearbeitungsgebühren eingeschlossen, sondern auch die kostenerhöhende Wirkung einer verzögerten Tilgungsverrechnung. Denn noch immer ziehen etliche Geldinstitute die eingehenden Tilgungsraten nicht sofort von der zu verzinsenden Schuld ab. Oft geschieht das nur einmal im Monat oder Quartal, im Extremfall nur jeweils am Jahresende. Damit zahlt der Kunde Zinsen für Schulden, die er schon getilgt hat. Die Bank muß den Effektivzins sowohl bei einem neuen Vertrag als auch bei einer Verlängerung nennen. Doch dabei bleiben noch viele wichtige Kreditkosten außen vor - etwa Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren. |