| Wie die Grundschuld dient auch die Hypothek der Absicherung des Baukredits und wird als Pfandrecht in das Grundbuch eingetragen. Sie ist aber im Gegensatz zur Grundschuld an eine Darlehensforderung geknüpft. Das heißt, sie nimmt mit den Tilgungszahlungen des Kunden ab. Wegen der einfacheren Handhabung hat sich deshalb in der Finanzierungspraxis die Grundschuld durchgesetzt. |