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Finanzierungslexikon
 
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Nichtabnahmegebühr
Sie wird von der Bank in Rechnung gestellt, wenn sie dem Bauherrn das Darlehen zugesagt, dieser es aber nicht in Anspruch genommen hat.

Nominalzins
Das ist der Zins, den der Kunde jährlich für sein Hypothekendarlehen zahlen muß. Zusammen mit dem Tilgungssatz bestimmt diese Kondition den Betrag, den der Schuldner jährlich an seinen Kreditgeber überweist. Ein Beispiel: Bei einem Darlehen von 100.000 Euro, einem Nominalzins von 6,65 Prozent und einer einprozentigen Tilgung ergibt sich eine jährliche Schuld von 7.650 Euro. Geteilt durch zwölf, ergibt das die Monatsrate von 637,50 Euro. Im Gegensatz zum Effektivzins berücksichtigt der Nominalzins weder Kreditnebenkosten noch die Buchungsmethode der Bank.

Notar- und Amtsgerichtskosten
Notar und Amtsgericht halten zunächst einmal die Hand auf für die Abwicklung des Eigentümerwechsels. Der Notar berechnet Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags. Das Amtsgericht läßt sich die Eintragung ins Grundbuch bezahlen. Für beide zusammen muß der Käufer etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises einkalkulieren. Dazu kommen die Kosten für die Eintragung der Grundschuld. Sie dient als Sicherheit der Bank für den Baukredit. Die Gebühren betragen 0,5 Prozent des benötigten Darlehens.