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Finanzierungslexikon
| Schätzgebühren | | Diese stellt der Kreditgeber in Rechnung, wenn er die Immobilie taxieren läßt, um den Beleihungswert festzulegen. Der Schätzer kann ein Bankangestellter oder ein vereidigter Sachverständiger sein. Die Gebühr wird pauschal oder als fester Prozentsatz vom ermittelten Wert berechnet. Der Käufer sollte dafür 0,2 bis 0,5 Prozent des Objektwertes einkalkulieren. |
| | Sondertilgungen | | Steht dem Kunden zusätzliches Geld zur Verfügung und möchte er dies für eine Sondertilgung nutzen, ist das bei der Bausparkasse problemlos möglich, bei der Bank während der Zinsbindungsfrist in der Regel nicht. Hier sollte er dies bei Abschluss vereinbaren. Bei einer variablen Kondition kann er unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten. |
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