| Teilauszahlung |
| Der Bauherr kann sich das Darlehen in Teilbeträgen auszahlen lassen. Diese richten sich nach den Bauabschnitten. In der Regel kassieren die Banken hierfür eine Gebühr, den sogenannten Teilauszahlungsaufschlag. |
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| Tilgung |
| Bei einem Annuitätendarlehen wird die Schuld mit jeder Überweisung des Kunden reduziert. Dabei erhöht sich allmählich der Tilgungsanteil in der Rate. Die Anfangstilgung liegt in der Regel bei einem Prozent. In diesem Fall läuft das Darlehen etwa über 30 Jahre. |
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| Tilgungsanrechnung |
| Bei der Tilgungsanrechnung oder auch Zinsberechnung geht es darum, wann die Bank die eingehenden Tilgungsraten von der zu verzinsenden Schuld abzieht. Das geschieht keineswegs immer sofort, sondern mit einer Verzögerung. Dies kann einmal im Monat geschehen (monatliche Verrechnung), einmal im Vierteljahr (vierteljährliche Verrechnung) oder auch nur jeweils am Jahresende (jährliche Verrechnung). Eine verzögerte Verrechnung der Tilgung erhöht den Effektivzins. Denn der Kunde zahlt Zinsen für Schulden, die er schon zurückgezahlt hat. Der Bauherr kann dier Zinsberechnungsklausel im Darlehensvertrag entnehmen. |
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| Tilgungsfreie Darlehen |
| Bei einem tilgungsfreien oder auch endfälligen Kredit zahlt der Schuldner zunächst nur Zinsen. Das Darlehen wird dann am Ende der Laufzeit auf einen Schlag getilgt. Dies erfolgt in der Regel mit Hilfe der Auszahlung aus einer parallel abgeschlossenen Kapitallebensversicherung. Eine solche Finanzierung empfiehlt sich i.d.R für eine vermietete Immobilie. Denn hier kann der Hausherr die auf dem Anfangsniveau eingefrorene Zinsrate als Werbungskosten geltend machen. |
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