| Termingeschäfte, wie z. B. Waren- oder Devisentermingeschäfte, zählen aufgrund beachtlicher Risiken zu den spekulativen Anlageformen. Bei Abschluss eines Termingeschäftes wird zu künftigem Termin und festem Preis die Lieferung oder Abnahme bestimmter Werte oder Güter vereinbart. So werden durch Devisentermingeschäfte Kursschwankungen einzelner Währungen abgesichert, da bei Kontraktabschluss feste Kurse zur Abnahme oder Auszahlung vereinbart werden. Unternehmen sichern so Exporte gegen Währungsschwankungen ab. Bei Warentermingeschäften werden Waren, wie z. B. Rohstoffe oder Nahrungsmittel, gegen Schwankungen bei der Preisentwicklung abgesichert. Als Spekulationsinstrument können Termingeschäfte hohe Gewinne, aber auch hohe Verluste erbringen, so dass sie für den erfahrenen und/oder vermögenden Anleger interessant sind. Zu Termingeschäften zählen auch Optionen, bei denen der Käufer das Recht erwirbt, vom Verkäufer z. B. Aktien zu einem bestimmtem Kurs und Termin zu kaufen bzw. an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Optionsprämie. Risiko- und Gewinnmöglichkeiten sind hier ebenfalls sehr hoch. |