Versicherungen » Lexikon
   
Lexikon
 
  B      E   F   G   H   I     K     M      P     R     T   U     W      

 
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Gehen Sie beim Bauen kein Risiko ein ! Ein Bretterzaun um die Baustelle reicht nicht als Schutz vor bösen Überraschungen. Kinder kriechen durch ein Loch im Zaun und verletzten sich, eine Grube ist nicht richtig abgesichert, es kommt jemand zu Schaden. Die Annahme, daß der Bauherr von jeder Haftung befreit ist, sobald Planung und Bauleitung einem Architekten oder einem Bauunternehmer übertragen sind, hat sich schon oft als verhängnisvoll erwiesen. Nach dem Gesetz haftet der Bauherr allein oder zusammen mit dem Architekten oder Bauunternehmer für Schäden, die einem anderen wegen mangelnder Sorgfalt auf der Baustelle zugefügt werden. Aufgestellte Verbotstafeln schützen nicht vor Schadenersatzansprüchen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie bei berechtigten und unberechtigten Ansprüchen Dritter.

Bauleistungversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben muss. Sie gehört mit zu den wichtigsten Policen, denn Ihr größtes Kapital ist Ihre Arbeitskraft. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist bei weitem nicht ausreichend. Besonders Berufseinsteiger können bei Invalidität nur auf geringe oder gar keine Invalidenrente vom Staat zählen.

Betriebshaftpflichtversicherung
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht für den Inhaber oder Pächter eines Betriebes die Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, der durch den Inhaber selbst, durch Angestellte oder Mitarbeiter, aus den Gefahren des Betriebes selbst, aus Umwelt-/Produkthaftpflicht entstanden ist. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer bei Haftpflichtansprüchen aus Personen- oder Sachschäden. Sie übernimmt die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist. Besteht Schadenersatzanspruch wird gezahlt, besteht kein Schadenersatzanspruch, wehrt die Versicherung die Ansprüche ab, sie führt dann auch einen eventuellen Prozeß und übernimmt die Kosten. Es gibt Zusatzdeckungen, wie z.B. Mitversicherung von "Arbeiten auf fremden Grundstücken" oder "Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden" und weitere Einschlüsse, wie z.B. "Produkthaftung, Arbeitsmaschinen, Be- und Entladeschäden".
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Seit dem 01.01.1991 ist das Umwelthaftpflichtgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz führt eine Gefährdungshaftung bei Personen- und Sachschäden ein. Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung versichert die Umwelteinwirkung, die in Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko stehen, soweit sie nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen, unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart worden sind oder nicht. WHG-Anlagen, sowie Abwasseranlagen und Einwirkung auf Gewässer werden separat versichert.

Betriebsschließungsversicherung
Wenn das Ordnungsamt kommt: Schon bei bestehemdem Verdacht, daß sich unter dem Personal, im Warenbestand oder sonst im Betrieb ein Seuchenherd befindet, können von den Gesundheitsbehörden nach ihrem Ermessen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Die finanziellen Folgen, wie z.B. entgangener Gewinn, weiterlaufende Kosten oder der Wert der Ware können versichert werden.

Betriebsunterbrechung
Im Anschluß nach einem versicherten Schaden, z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- oder Sturmschaden, zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Ein Schaden führt zu Produktionsminderung, Produktionsausfall und/oder Betriebsstilllegung. Dadurch kann es zu Umsatzverlust, Gewinnausfall und/oder Verlust von Marktanteilen kommen. Der dadurch drohende Liquiditätsverlust bedeutet in vielen Fällen den Ruin eines Unternehmens, denn die fixen Kosten, z.B. Löhne, Gehälter, Zinsen für Kredite, Grundsteuer, etc. laufen weiter.