| Eine fondsgebundene Lebensversicherung besteht aus einem Sparvorgang, bei dem das Geld in Investmentfonds angelegt wird, und einer Absicherung für den Todesfall. Erlebt der Versicherte das Vertragsende, zahlt die Gesellschaft ihm die so genannte Erlebensfallleistung oder die Fondsanteile aus. Eine garantierte Leistung kennt die Fondspolice nicht. Stirbt der Versicherte zuvor, erhalten seine Hinterbliebenen stattdessen eine Todesfallleistung. Angeboten werden auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Hier entfällt der Todesfallschutz. |