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Lexikon
| Gebäudeversicherung | | Jeder Geschäfts-/Betriebsgebäudeeigentümer sollte eine umfassende Gebäudeversicherung abschließen. Sie schützt vor den Folgen von Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es ist möglich, sich nur gegen einzelne Gefahren zu versichern, angesichts der Höhe der möglichen Schäden sollten jedoch alle Risiken abgesichert werden. |
| | Gewässerschadenhaftpflichtversicherung | | Umweltschutz für Inhaber eines ober- oder unterirdischen Öltanks. Haftung durch strenge Umweltschutzbestimmungen und Gefährdungshaftung. Tank, Leitungen und Pumpen können undicht werden. |
| | Glas | | Die Verglasungen Ihres Gebäudes oder Ihres Betriebes sind über die Gebäude- oder Inhaltsversicherung nicht gegen Glasbruch versichert - hierfür benötigen Sie eine separate Glasversicherung. Sie können auch Ihre Werbeanlagen mitversichern. |
| | Gruppenunfall | | Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung leistet ab jedem messbaren Invaliditätsgrad, die Berufsgenossenschaft i.d.R. erst ab 20 %. Werden Sicherheitsvorschriften im Arbeitsalltag nicht eingehalten, kann die Berufsgenossenschaft die Leistung verwehren. Die zusätzliche Unfallversicherung leistet auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Betrieb kann sich selbst als Begünstigten im Leistungsfall vereinbaren. Dies ist wichtig bei sogenannten Key-Man Personen, also bei wichtigen Personen. Der Betrieb kann freiwillig eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen. Diese kann für den Inhaber selber, nahe Familienangehörige (wenn gelegentliche Mithilfe im Betrieb), leitende Angestellte, oder sonstige Mitarbeiter, abgeschlossen werden. |
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