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Lexikon
| Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | | Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet, hat dafür zu sorgen, daß Benutzer und Passanten seines Anwesens vor Schaden bewahrt bleiben (z.B. nicht gestreuter Gehweg im Winter oder bei Sturm fliegen Dachpfannen auf ein Fahrzeug). Bei Einfamilienhäusern ist dieses Risiko i.d.R. beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. |
| | Hausratversicherung | | Die Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus, Leitungswasser und Sturm, Hagel und Blitzschlag. Als Hausrat zählt vereinfacht gesagt alles, was bei einem Umzug in den Möbelwagen geladen würde. Wer diese Gegenstände im Falle eines Totalschadens nicht problemlos aus der finanziellen Rücklage ersetzen kann oder will, sollte eine Hausratversicherung abschließen. |
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