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Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung besteht aus einem Sparvorgang und einer Absicherung für den Todesfall. Erlebt der Versicherte das Vertragsende, zahlt die Gesellschaft ihm eine so genannte Erlebensfallleistung aus. Sie besteht aus der garantierten Ablaufleistung zuzüglich der nicht garantierten Überschussanteile. Stirbt der Versicherte zuvor, erhalten seine Hinterbliebenen stattdessen eine Todesfallleistung.

Kraftfahrzeugversicherung
Für alle Halter von Kraftfahrzeugen ist die Haftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne deren Nachweis gibt es keine Zulassung durch das Straßenverkehrsamt. Teilkaskoversicherung: Brand, Kurzschluß, Explosion, Diebstahl, Entwendung von Teilen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Wildschaden (Haarwild), Glasbruch (auch Scheinwerfer etc.). Im Schadensfall erfolgt keine Rückstufung !
Vollkaskoversicherung: Wie Teilkasko - zusätzlich selbstverschuldete Unfälle, Mut- oder böswillige Beschädigungen (z.B. auf Parkplätzen, Fahrerflucht). Im Schadensfall erfolgt Rückstufung !
Schutzbrief: Informationen, Tips und Hilfe = 24 Stunden am Tag bei Panne oder Unfall, Diebstahl oder Totalschaden, Erkrankung, Verletzung und Tod. Einfach anrufen ....

Krankenvollversicherung
Eine Krankenversicherung braucht jeder. Sie übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Arbeitnehmer ab einem Jahresabkommen von 40.500 Euro sowie Selbständige und Beamte können sich vollkommen privat Krankenversichern. Mit jeder Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - die nächste kommt bestimmt - steigt das Interesse an der privaten Krankenversicherung (PKV). Grundsätzlich funktionieren Privatpolicen nach dem Baukastenprinzip. Sie bestehen aus 4 wichtigen Bausteinen, bei denen der Kunde oft noch einmal den genauen Leistungsumfang wählen kann.
Ambulanter Schutz: Er springt u.a. ein für Arzt-, Heilpraktiker- und Psychiaterhonorare, Arzneien, Massagen und Hilfsmittel, wie Brille, Hörgerät und Rollstuhl. Wahlmöglichkeit: Höhe der Selbstbeteiligung.
Stationärer Schutz: Betrifft vor allem Kostenerstattung für Pflege, Unterkunft und Behandlung im Krankenhaus. Wahlmöglichkeit: Ein- oder Zweibettzimmer jeweils mit Chefarztbehandlung oder kassenübliches Mehrbettzimmer mit Stationsarztbetreuung.
Zahnschutz: Übernimmt die Kosten für Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Wahlmöglichkeit: Höhe der Erstattung - z.B. volle Erstattung bei Zahnersatz, 80 oder nur 50 Prozent.
Krankentagegeld: Ersetzt den Lohn bei Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit. Es darf aber das Nettoeinkommen des Versicherten (Faustregel: plus 15 Euro am Tag für Sozialversicherungsbeiträge) nicht übersteigen und endet, sobald der Versicherte in den Ruhestand geht. Wahlmöglichkeiten: Zahlungsbeginn (Selbständige: frühestens ab dem 4. Krankheitstag, Arbeitnehmer: ab Ende der Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber, meist handelt es sich um den 43. Tag) und Höhe des Beitrags.
Alle 4 Bausteine gehören in jedes private Schutzpaket. Während der Kunde die ersten 3 jedoch allesamt bei einer Gesellschaft abschließen muß, kann er das Tagegeld auch anderswo zukaufen. Neben den Baukastenofferten, etablierte sich eine 2. Tarifart:
Kompakttarif: Eine solche Police ist als Paketlösung konzipiert, umfaßt allerdings nur bestimmte Leistungen, ist daher kostengünstig. Sie läßt dem Kunden aber wenig Spielraum.

Krankenzusatzversicherung
Eine Auswahl möglicher Krankenzusatzversicherungen:
Krankenhaus-Ergänzung: Freie Wahl von: Arzt (z.B. Chefarzt), Krankenhaus, Ein- oder Zweibettzimmer, Besuchszeiten.
Krankenhaustagegeld: Steuerfreie Zahlung pro Tag, auch für Sonn- u. Feiertage, bei stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und Entbindung.
Krankentagegeld: Arbeitnehmer erhalten zunächst Lohn-/Gehaltszahlung und später Krankengeld von der Krankenkasse. Krankentagegeld wird gezahlt bei völliger Arbeitsunfähigkeit als Entschädigung für Verdienstausfall.
Krankheitskosten: Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse: z.B. Erstattung der Aufwendungen für Heilmittel, Brillen u. Kontaktlinsen, Zahnersatz, Heilpraktiker, etc.
Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz im Ausland bei unvorhergesehenen Versicherungsfällen wie Krankheit, Unfall und Tod. Achtung: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur bei Krankheitsfällen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ausländische Ärzte brauchen sich bei der Abrechnung nicht an der deutschen Gebührenordnung zu orientieren. Das kann zu erheblichen Zuzahlungen führen. Ebenso ist ein eventuell medizinisch notwendiger Rücktransport nicht versichert.
Pflegeergänzung: Nur die wenigsten können sich einen Platz im Heim leisten. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse: z.B. Pflegetagegeld, Erstattung der pflegebedingten Aufwendungen.

Kreditversicherung
Selbst der erfahrenste Unternehmer kann seinem Geschäftspartner nicht hinter die Fassade schauen, denn niemanden steht die drohende Insolvenz auf der Stirn geschrieben. Und wenn man bedenkt, daß sich allein in Deutschland die Zahl der Firmenzusammenbrüche in den letzten 7 Jahren fast vervierfacht hat, dann ist es für jeden Unternehmer an der Zeit, sich vor den Folgen dieses Risikos zu schützen. Die Kreditversicherung übernimmt die Bonitätsprüfung und den Forderungsausfall.