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Privathaftpflichtversicherung
Ein Leben ohne Haftpflichtversicherung ist wie eine Hochseilartistik im Zirkus - ohne Netz. Ein kleiner unbeabsichtigter Fehler kann ruinöse Folgen haben! Denn: Wer anderen einen Schaden zufügt, hat dafür einzustehen, so bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Diese Pflicht zur Schadenersatzleistung ist unbegrenzt und allgegenwärtig. Die Leistung der Haftpflichtversicherung besteht darin, bei berechtigten Ansprüchen entsprechende Schadenersatzleistungen zu erbringen, andererseits aber auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Auch Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden.
Was ist versichert? Der gesamte Privatbereich (auch als Fußgänger, Radfahrer, Sportler, Urlauber). Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Glatteis vor dem Haus). Sie als Inhaber einer oder mehrerer selbstgenutzter Wohnungen. Mietsachschäden an beweglichen Bestandteilen oder fest eingebautem Zubehör von Mietwohnungen, Ferienunterkünften und Hotelzimmern. Abwasserschäden (z.B. durch Benutzen von Waschmaschinen, Toiletten etc.), die anderen Mietern oder Hauseigentümer Schäden verursachen. Sie als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken. Sie als Halter von zahmen Haustieren (z.B. Katzen, Bienen, etc.). Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt (bis zu 1 Jahr).
Was ist nicht versichert ? Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung. Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. Glasschäden, soweit sich der VN hiergegen besonders versichern kann. Vorsatz.