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Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel Gerichtsverfahren. Einzelne Lebensbereiche müssen in den Policen extra versichert werden. So gibt es Versicherungsschutz für den beruflichen Bereich, den privaten Bereich und zum Beispiel auch für den Straßenverkehr. Die wesentliche Schwachstelle der Policen liegt in ihren Ausschlüssen: So zahlen die Gesellschaften nicht bei Streitigkeiten rund ums Bauen. Auch für Scheidungen und Erbauseinandersetzungen besteht nur eingeschränkter Schutz. Im Firmenbereich sind grundsätzlich Streitigkeiten rund um vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen.

Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen enthalten keinen Risikoschutz für den Todesfall. Es handelt sich um einen Sparvertrag bei einem Versicherer. Der Kunde kann sich das Geld am Ende der Sparphase auszahlen lassen. Belässt er seine Ersparnisse im Alter bei der Versicherung, bekommt er dafür eine lebenslange Rente. Ähnlich funktioniert die sofort beginnende Rente. Hier gibt es gegen eine hohe Einmalzahlung ein lebenslanges Zubrot ab sofort. Auszahlung oder Rente enthalten einen garantierten und einen überschussabhängigen Teil.

Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn der Versicherte stirbt. Sie ist das richtige Instrument, um Familien ausreichend abzusichern. Schon bei vergleichsweise niedrigen Jahresbeiträgen bekommen die Hinterbliebenen hohe Summen ausgezahlt. Bei der Risikolebensversicherung ist im Wesentlichen der Preis entscheidend.