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Lexikon
| Umwelthaftpflichtversicherung | | Von jedem Unternehmen können Gefahren ausgehen, die durch die Ausbreitung über die Luft, den Boden oder das Wasser (auch Gewässer) bei einem anderen zu Schäden führen. Die Verpflichtung, für Schäden durch Umwelteinwirkungen einstehen zu müssen, sind geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 22. Am 1.1.1991 ist das neue Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz führt eine Gefährdungshaftung bei Personen- und Sachschäden ein. Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist i.d.R. in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Der Inhaber bestimmter, abschließend im Anhang des UmweltHG genannter Anlagen haftet für Schäden durch eine Umwelteinwirkung. Diese müssen extra versichert werden. |
| | Unfallversicherung | Alle 5 Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall ! 3,5 Millionen Freizeit- u. Haushaltsunfälle; 2,6 Millionen Arbeits- u. Schulunfälle; 1,7 Millionen Verkehrsunfälle. Unfälle passieren immer plötzlich und unerwartet. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Berufstätigen nur im Beruf, bei Kindern im Kindergarten und in der Schule, bei Hausfrauen besteht kein Versicherungsschutz. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich im Haus und in der Freizeit. Zählt man die Verkehrsunfälle hinzu, sind es über 60 Prozent. Bei der weit überwiegenden Zahl der Unfälle besteht also kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Und vielfach - etwa bei Schulunfällen - sind die Leistungen zu niedrig, um die Unfallfolgen finanziell voll abzufangen. Die Unfallversicherung schützt weltweit - 24 Stunden am Tag!
Definition Unfall: Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Unfälle passieren immer plötzlich und unerwartet.
Definition Invaliditätsleistungen: Bei unfallbedingter Invalidität ist eine einmalige Kapitalzahlung versichert. Deren Höhe ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme (Basissumme) sowie vom Invaliditätsgrad und verläuft entsprechend der nachfolgenden Grafik progressiv gestaffelt. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit wird der entsprechende Teil des Satzes angenommen. Kann die Invalidität nicht nach der Gliedertaxe festgestellt werden, so ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. |
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